Neue bundesweit gültige Muster!
Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 4. Juni 2009 (Verkehrsblatt, Heft Nr. 13/2009) sind neue, nunmehr bundesweit gültige Muster für die Ausnahmegenehmigung und den Parkausweises für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen veröffentlicht worden.
Ab sofort können wir Ihnen liefern:
1. Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, Form-Nr. 0/685-11;
2. Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, Form-Nr. 0/685-9;
3. Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, Form-Nr. 0/685-10;
4. Klebefolie zur Plastifizierung des Parkausweises, Form-Nr. 0/685-8.1.
Unsere ServicemitarbeiterInnen beraten Sie gerne unter Tel. 02265-422!
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