Neue Bestimmungen bzgl. Abgabe von Tabakwaren und Kennzeichnungspflichten
Aushang gemäß Jugendschutzgesetz aktualisiert
Unser aktueller Vordruck "Auszug aus dem JuSchG" mit graphischer Darstellung der relevanten Vorschriften (Form-Nr. 0/416-2) schafft Klarheit und Rechtsicherheit für zum Aushang verpflichtete Betriebe, z.B. im Gaststättengewerbe, oder Veranstaltungen und deren Gäste/Besucher.
Es wurden die neuen Regelungen über die Abgabe von Tabakwaren sowie über die Kennzeichnung von Bild-/Datenträgern von Filmen und Spielen sowie von Bildschirmspielgeräten eingearbeitet.
Wir empfehlen dringend den Austausch älterer Ausgaben des Vordrucks!
Dazu passend erhalten Sie bei uns den Vordruck "Merkblatt für das Gaststättengewerbe" mit der Form-Nr. 0/438-5.