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29. März 2010

Neue Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau gemäß WFNG NRW

Komplett neue Vordrucke!


Mit dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) vom 8. Dezember 2009 (GV NRW 2009 Nr. 37 S. 772) und dem Einkommensermittlungserlass zum WFNG NRW vom 11.12.2009 (MBl. NRW Nr. 01 S. 3) sind die Richtlinien zur Einkommensermittlung im Sozialen Wohnungsbau (z.B. Einkommensarten, pauschale Abzüge, anrechnungsfreie Beträge) neu definiert worden.

Wir haben für Sie komplett neue Vordrucke entwickelt:

Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern, mit Feststellungen der Behörde und Hinweisen, 6-Seiten, Form-Nr. 1/744-1

Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau von haushaltsangehörigen Personen, mit Feststellungen der Behörde und Hinweisen, 4-Seiten, Form-Nr. 1/744-3

 

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