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30. Juni 2010

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Allgemeine Fassung und Fassung für das Ortsgericht in Hessen


Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur passiven Sterbehilfe ist es nicht länger strafbar, bei todkranken Menschen das Gerät zur Beatmung abzuschalten oder die künstliche Ernährung zu unterbrechen. Allerdings muss eindeutig klar sein, dass der selbst nicht mehr entscheidungsfähige Patient den Behandlungsabbruch befürworten würde.

Das Urteil bekräftigt die Ansicht, dass der frei verantwortlich gefasste Wille in allen Lebenslagen beachtet werden müsse.

Klarheit schaffen rechtzeitige und eindeutige Willenserklärungen!

Unsere Vordrucke Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht folgen den Empfehlungen des Bundes und der Länder und geben Ihnen die Möglichkeit, sich mit diesen wichtigen Fragen zu beschäftigen.

 

Allgemeine Fassung:

Patientenverfügung - Form-Nr. 0/187-8

Betreuungsverfügung - Form-Nr. 0/187-9

Vorsorgevollmacht - Form-Nr. 0/187-10

 

Fassung für das Ortsgericht Hessen:

Patientenverfügung OG Hessen - Form-Nr. 3/187-8

Betreuungsverfügung OG Hessen - Form-Nr. 3/187-9

Vorsorgevollmacht OG Hessen - Form-Nr. 3/187-10

 

Ihr BORGARD-VERLAG

 

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