WINTERREIFENPFLICHT gem. Verordnung zur Änderung der StVO
Überprüfung der Tatbestände und Festsetzung von Bußgeldern
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1.Dezember 2010 (veröffentlicht im BGBl. I 2010 Nr. 60 S. 1737) zum 04.12.2010 gelten konkretere Regelungen für die Verwendung von Winterreifen; höhere Bußgelder bei Verstößen sollen die Einhaltung der Vorschriften garantieren.
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den Außendienst der Ordnungs- bzw. Polizeibehörden haben wir für Sie den Vordruck
Mitteilung über Fahrzeugmängel (Form-Nr. 3/440-2)
entwickelt. Die integrierte Fristsetzung für die Mängelbeseitigung und die Androhung der Stilllegung schaffen Rechtsklarheit; die integrierte Mitteilung der Ordnungsbehörde an die Kfz-Zulassungsstelle und die Bestätigung des Fahrzeughalters über die erfolgte Mängelbeseitigung dienen der Verkehrssicherheit.
Bitte beachten Sie auch unser umfangreiches Vordruckprogramm für die Bereiche Bußgeld, Verwarnungen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Abschleppauftrag etc.
Ihr BORGARD-VERLAG
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