News

07. Januar 2011

WINTERREIFENPFLICHT gem. Verordnung zur Änderung der StVO

Überprüfung der Tatbestände und Festsetzung von Bußgeldern


Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 1.Dezember 2010 (veröffentlicht im BGBl. I 2010 Nr. 60 S. 1737) zum 04.12.2010 gelten konkretere Regelungen für die Verwendung von Winterreifen; höhere Bußgelder bei Verstößen sollen die Einhaltung der Vorschriften garantieren.

Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den Außendienst der Ordnungs- bzw. Polizeibehörden haben wir für Sie den Vordruck

Mitteilung über Fahrzeugmängel (Form-Nr. 3/440-2)

entwickelt. Die integrierte Fristsetzung für die Mängelbeseitigung und die Androhung der Stilllegung schaffen Rechtsklarheit; die integrierte Mitteilung der Ordnungsbehörde an die Kfz-Zulassungsstelle und die Bestätigung des Fahrzeughalters über die erfolgte Mängelbeseitigung dienen der Verkehrssicherheit.

Bitte beachten Sie auch unser umfangreiches Vordruckprogramm für die Bereiche Bußgeld, Verwarnungen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Abschleppauftrag etc.

Ihr BORGARD-VERLAG

zurück