Neue Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2011
Vordrucke im Bereich "Forderungspfändung" und Standardwerk aktualisiert
Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vom 17. Mai 2011 [Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011) vom 7 .Mai 2011] haben sich die unpfändbaren Beträge nach § 850c Absatz 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung zum 1. Juli 2011 erhöht.
Wir haben für Sie sämtliche Vordrucke aus dem Bereich "Forderungspfändung", u.a. Pfändungs- und Einziehungsverfügungen zur Pfändung von Arbeitseinkommen (Lohn oder Gehalt) nach den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen, an die neue Rechtslage angepasst.
Ebenso wurde unser unverzichtbares Werk für Ihr Personalamt bzw. Personalbüro "Vollständige Lohnpfändungstabellen mit ausführlichen Erläuterungen zum Pfändungsrecht, Form-Nr. 0/815-15" aktualisiert.
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